24.11.2007
von Rechtsanwalt Thomas Bohle
Die Parzellen sind nur über das Mühlen-Grundstück zu erreichen, deshalb wurde mit dem Kauf auch ein Wegerecht ins Grundbuch eingetragen. ... Der jetzige Besitzer der Mühle verlangt jetzt, nach 50 Jahren, erstmalig ein Wegerecht-Entgelt. Frage: Wenn jemand einen Teil seines Grundstücks als Bauplatz verkauft und dieser Teil nur über das Grundstück des Verkäufers erreichbar ist und deshalb ein Wegerecht mit dem Kauf ins Grundbuch eingetragen wird – kann der Verkäufer dann, nach über 50 Jahren, noch ein jährliches Entgelt für das Wegerecht beanspruchen?