25.6.2006
guten tag, meine schwiegermutter kaufte 1977 ein ferienhaus auf einer nord- seeinsel (nds.). es lag und liegt in einer reinen feriengegend und wurde und wird an feriengäste vermietet. es handelt sich um 13 in einer reihe liegende doppelhäuser (d.h. 26 we) mit jeweils einem hinterlieger, dessen fußweg zur straße über das nachbargrundstück führt. das haus wurde inzwischen von meiner frau aus der (geschwister-) erbengemeinschaft erworben. seit 1992 ist das nachbarhaus im besitz einer dame, die sich dort niedergelassen hat. seit ca. 2000 läßt sie die zuwegung derart zuwachsen, dass unser haus von der straße weder erkennbar noch zumutbar zu erreichen ist. es hat sich jetzt herausgestellt, dass weder baulast noch wegerecht eingetragen sind. die nachbarin verweist auf die hinter den häusern liegende einfahrt zum pkw-stellplatz, über die unser haus auch zu erreichen sei. mehrfache beschwerden von feriengästen haben dies als zumutung bezeichnet. beeinträchtigt ist auch der zugang etwa von postboten, lieferanten, handwerkern etc. wir befürchten wirtschaftliche einbußen. kann hinsichtlich der nutzung des fußweges ein gewohnheitsrecht geltend gemacht werden?