16.9.2016
von Rechtsanwalt Michael Böhler
Sehr geehrte Frau Anwältin, sehr geehrter Herr Anwalt, ich bin neuer Eigentümer eines alten Hauses samt Gartengrundstück, in NRW. ... Ich bot ihm an, in regelmäßigen Abständen die Weinreben kurz unterhalb des Überganges zum Flachdach hin zu kürzen und sie teilweise "umzulenken", in Richtung meines Gartenhauses. ... In meinem 14-tägigen Urlaub, aus dem ich gerade zurückgekehrt bin, hat der Nachbar, laut Aussage meiner Mieter und gut nachvollziehbar anhand von Photos, das Dach seiner Lagerhalle über eine Leiter betreten.