von Rechtsanwalt Thomas Bohle
Hallo, gibt es eine Möglichkeit, dass man beim Hammerschlags und Leiterrecht darauf besteht, das nicht der Nachbar mein Grundstück betritt, sondern ein dritter, zb. eine Fachfirma? Hintergrund ist der, während der Planung der anstehenden Arbeiten hat mich mein Nachbar wegen einer anderen Sache angezeigt beim Bauamt.Die Angelegenheit wurde dann auch von der Gemeinde ohne Einschränkung genemigt. ... Möchte mich auf den Grundsatz auf Treu und Glauben berufen, das ja für beide Seiten gilt.Kann ja nicht sein, man wird angezeigt, und zur Belohnung arbeitet der, von dem man angezeigt wird, kurz drauf in meinem Garten...Ich weiß, die Arbeiten muß ich zulassen, aber eben nur nicht von meinem Nachbar persönlich!