8.12.2012
Hierfür ist zu meinen Gunsten eine Grunddienstbarkeit eingetragen, wonach ich den (im Wortlaut) "... verlaufenden Weg derart benutzen kann, dass [ich] freien Zugang und freie Zufahrt zur Parzelle [habe]. ... Meine Fragen: 1) Wenn mein Nachbar meine Grunddienstbarkeit derart (böswillig) einschränkt, dass ich ausschließlich durch Rückwärtsfahren mein Grundstück nutzen kann um nicht durch Ketten meine Fahrzeuge zu beschädigen, liegt dann noch ein "freier Zugang" und eine "freie Zufahrt" vor? Es ist klar ersichtlich, dass diese Ketten ausschließlich dem Zweck dienen, mich zu behindern. 2) Wie raten Sie mir, mich gegen diesen Nachbar in der geschilderten Angelegenheit durchzusetzen?