7.2.2007
Der Nachbar hat sein Haus nur 3 m, bzw. einen Vorbau mit 2 m, an unserer Grenze, dies mußte damals von den früheren Besitzern unseres Grundstücks genehmigt werden. Seit wir eingezogen sind, ist es schon vorgekommen, daß sich der Nachbar beklagt, daß er aufwacht, wenn wir oder unser Besuch aus der Garage bzw. der Einfahrt fahren. Da wir sehr selten (höchsten 1x im Monat) Besuch haben, der länger als 22 Uhr da ist und auch selbst (besonders im Vergleich zu den Nachbarn) selten das Auto benötigen, fand ich die Beschwerden unangebracht.