von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Wie lange bereits, und wie alt die Pflanzen sind kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen, da unser eigenes Grundstück bis vor ca. 2 Jahren ebenfalls an dieser Grenze noch bewachsen war und daher ein Überwuchs der ´Nachbarpflanzen´ nicht feststellbar war. Nachdem wir nun auf unsere Seite der Grenze die Pflanzen ´bereinigt´ hatten und das Nachbargrundstück nun auch ´bewohnt´ ist, hatten wir gehofft, der Nachbar würde ähnlich verfahren. ... Aufgrund unserer Intervention haben wir jedoch mündlich miteinander vereinbart, dass der Nachbar die Pflanzen insgesamt auf einer ´annehmbaren´ Höhe (mir schweben da max. 2,50m vor) hält und den ´Überwuchs´ auf unser Grundstück regelmässig beseitigt.