von Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer
In meiner Garage habe ich heute nach Feierabend (Wochentag, ab. ca. 19:00) an einer privat genutzten Holzkonstruktion gearbeitet (konkret v.a. gehämmert), woraufhin mein Nachbar um 20:30 an dem Garagentor geklopft und mir "untersagt" hat, ihn nach 19:00 mit Lärm zu belästigen. ... Ab welchem Zeitpunkt ist es mir wochentags untersagt, in meiner Garage privaten handwerklichen Arbeiten nachzugehen, die mit Lärm verbunden sind? Es handelt sich weder um eine gewerbliche, noch um eine regelmäßige "Lärmbelästigung".