9.4.2011
Die Lärmbelästigung dieser Veranstaltungen v.a. durch die wummernden Bässe der auftretenden Bands, aber natürlich auch durch sich vor der Halle aufhaltende Gäste, ist so, dass ein Schlafen kaum möglich, besonders schwer auch für unsere siebenjährigen Tochter ist. Unsere Beschwerde bei der vermietenden Gemeinde - interessanterweise beim Ordnungsamt, das doch eigentlich auch für Lärmbelästigungen zuständig ist - wurde mit dem Hinweis abgetan, wir könnten ja nach 22:00 Uhr die Polizei verständigen, wenn die mietvertraglich vereinbarte Pflicht zur Schließung von Türen und Fenstern (zwecks Lärmschutz) nicht eingehalten würde. Wie wir dann bei Benachrichtigung des in der Nachbargemeinde ansässigen Polizeipostens feststellten, ist diese Gemeindehalle wohlbekannt; wir sind also offensichtlich nicht die einzigen, die sich durch diesen Lärm belästigt fühlen.