Auf dem Nachbargrundstück der Familie B steht an der Grundstücksgrenze eine Hecke, damals etwa in der Höhe von 2,60 - 2,80m. Familie B lässt seitdem die Hecke wachsen, vermutlich damit Grundstück und Haus durch Familie A weniger einsehbar werden. Inzwischen ist die Hecke etwa 3,10 - 3,30m hoch, dadurch ist der Bergblick für Familie A deutlich reduziert (aus dem EG und von der Terasse nicht mehr möglich).