von Rechtsanwältin Karin Plewe
Hallo, wir haben im Sept. 2006 in Hessen eine DHH mit Einliegerwohnung im KG gebaut im Aussenbereich der KG Wohnung haben wir mit Wasserbausteinen an der 3m Grenze zum Nachbar hin die Höhendiffernz zwichen den Grundstücken voll abgefangen ca. 2,50m hoch auf 2 Ebenen mit eine 15° Neigung und einem Blumenbeet das ca. 50cm breit zwichen den Ebenen liegt.Wir sind mit der Mauer an manchen Stellen ca 20-50 cm von der Grenze entfernt.Unser Nachbar der ein gutes Jahr vor uns Gebaut hat, ist mit seinen KG Lichtschächten ca.40-50cm über der von uns errichteten und finanziell alein getragen Trockenbaumauer. Der Nachbar will nun mit L Steinen sein Erdniveau auf seinem Grundstück bis zur Grenze hin gerade halten.Er möchte dafür eine 50% finaziellen Beteiligung, mit der Begründung das sein Lichtschachtniveau bekammt gewesen wäre.