Gemeinsam mit meinem Nachbarn möchte ich nun zwischen unseren Gärten eine Heck pflanzen. Das Problem ist, dass es eine Teilungserklärung gibt, in der folgendes steht: "Sollte im Rahmen der Gestalung der Wohnparks Einfriedungen in Form von Zäunen und/oder Hecken, Terrassentrennwände aber auch Gartenhäuser mitgerichter werden, so sind diese dauerhaft zu pflegen.....Als zusätzliche Zäune, Gartentüren/-tore oder Einfriedungen, die nicht miterrichtet werden, sind nur dunkelgraue/ anthrazitfarbige Stabmattenzäune mit einer Höhe von 1,00 m zulässig, sofern baurechtlich zulässig" Ist es überhaubt erlaubt eine Hecke zu pflanzen?