von Rechtsanwalt Guido Matthes
Hinter dem Zaun wurde eine Hecke mit etwa 0,50 m Abstand gepflanzt, welche mittlerweile etwa zwischen 1,90 bis 2,10 hoch ist. ... In §11 steht "Zäune, die von der Grenze nicht wenigstens 0,50 m abstehen, müssen so eingerichtet sein, daß ihre Ausbesserung von der Seite des Eigentümers des Zauns aus möglich ist". ... Kann man so verstehen das die Hecke eigentlich nicht höher sein dürfte wie maximal die Höhe des Zaunes?