8.5.2009
von Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Bis 1986 stand auf unserer Seite an die Grenze seit wohl 200 Jahren ein Stall mit ca. 4 m hoher Rückwand. ... Da wir nun zu dieser Grenze Garten anlegen werden und den Sichtschutz natürlich erhalten wollten, haben wir nach Ankündigung an den Nachbarn die Hecken entfernt und gleich eine Mauer errichtet an der Grenze von 1,75 Höhe und ein etwa gleich großes historisches Sprossenfenster dem Nachbarsfenster exakt gegenüber geplant, damit die alte Dame dort quasi parallel Tageslicht bekommt und Blick auf blühende Rankpflanzen o.ä. vor dem Fenster. ... Wenn nein, können wir einfach unsere Mauer davor bauen auf die Grenze (das Fenster ist ja immer noch 50 cm von der Mauer entfernt, bekommt Licht von oben - mehr als mit der Hecke, und viel mehr als mit der Stallwand von früher) 4.