9.12.2018
von Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Wir haben eine grenzbebauung geplant mit einer Länge von 13,60 Meter, direkt an unser Haus angrenzend geplant um diese als zusätzlichen Wohnraum nutzen zu können, da meine Eltern bei uns einziehen sollen. ... Entlang unserer Grenze ist auf seinem Grundstück ein Wegerecht für das darunterliegende Grundstück und sein Haus liegt in 10 Metern Entfernung zur Grenze.