von Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz
Guten Tag, angenommen, ein auf 24 Monate abgeschlossener Handyvertrag wurde automatisch um ein Jahr verlängert, da er nicht innerhalb von drei Monaten vor Vertragsende gekündigt wurde - das sei unstrittig. ... Der Widerruf wurde mit Hinweis auf die abgelaufene, 14-tägige Widerrufsfrist abgelehnt. ... Der Kunde erhielt lediglich eine SMS und eine Mail mit der Bestätigung des Vertragswechsels, die jedoch weder Angaben zum Widerrufsrecht noch auch nur einen Verlinkung darauf enthielten.