von Rechtsanwalt Robert Weber
Im Darlehensantrag steht, dass der Verbraucher die Vetragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. Weiter heißt es dort: "Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag, mit dem Sie ihre Verpflichtungen aus einem anderen Vetrag finanzieren, so sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Veträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir (die Bank des Autoherstellers) zugleich auch Ihr Vertragspartner sind oder wenn wir uns bei Vorbereitung oder Abschluss des Darlehensvertrages der Mitwirkung Ihres Vertragspartners bedienen:" Meine Frage ist nun: Sofern ich diesen Darlehensvertrag fristgerecht widerrufe, so bin ich doch auch nicht mehr an den Kaufvertrag des Neuwagens gebunden, da das Darlehen ja der Finanzierung dieses Fahrzeuges dient und somit beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden.