von Rechtsanwalt Mathias Drewelow
Ein schriftlicher Vertrag besteht nicht, wenn man von einer "Preisliste" für Fahrten und einer "Vermittlungsprovision" von 20% je Fahrt absieht. ... Beispielweise kann ich nachweisen, dass die Firma einen "unserer" Auftraggeber in meiner Nähe so lange hat warten lassen, weil sie anstatt mich zu beauftragen, einen anderen weiter entferntere Subunternehmer beauftragte, dass sich der Empfänger wegen großer Verspätung bei "unserem" Auftraggeber beschwerte. ... Wir haben zwar kein schriftliches Vertragsverhältnis, allerdings scheint mir meine morgendliche Anmeldung ein mündlicher Vertrag nach BGB, wobei mein Teil die Auftragsausführung und der Teil des Kurierdienstes, die Auftragsvermittlung (so fern vorhanden) darstellt.