7.4.2015
von Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer
Der vorige Eigentümer ging einen Vertrag zur Wartung der Heizungsanlage sowie einen Mietvertrag für drei Wärmemengen- und zwei Wasserzähler mit einem Installateurbetrieb ein. Im Notarvertrag wurde vermerkt, dass wir diese Verträge mit übernehmen. ... Der Notarvertrag ist ja grundsätzlich nur ein Rechtsgeschäft zwischen dem ehemaligen Eigentürmer und mir. - Wenn ja, ist die Firma dann nicht verpflichtet, Kontakt zu mir aufzunehmen, mir Vertragsunterlagen zuzusenden und dies nochmals durch meine Unterschrift bestätigen zu lassen?