22.5.2009
von Rechtsanwalt Peter Trettin
Sie bejate dies und ergänzte Handschriftlich auf den Vertrag eine Klausel, die da lautee, dass der Hund "ausschließlich" an den Züchter zurückgegeben werden darf und nicht anderweitig verkauft werden darf, zusätzlich wird bei einem erneuten Rückritt des Vertrages 50% des Kaufpreises einbehalten. ... Status ist aktuell, dass der Züchter uns bei Neuvermittlung 50% des Kaufpreises erstatten will (wer weiss wann auch immer das sein wird) Desweiteren enthält der Vertrag eine Klausel, dass der Hund 10€ am Tag "Vermittlungsgebühr etc." kostet, wenn er nicht vermittelt wird. ... Zusatz im Hauptvertrag verzichtet der Züchter allerdings) Jetzt zu meiner Frage, habe ich eine Chance überhaupt an mein Geld zu kommen - in wie weit sind handschriftlich ergänzte "Klauseln" gültig - zumal die salvatorische Klausel komplett fehlt und so Wörter wie "ausschließlich zum Züchter zurück" im Handschriftlichen Text auftauchen.