von Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Sehr geehrte Anwälte, wir haben einen Vertrag mit einer Firma geschlossen, indem folgende Klausel enthalten ist: Dieses Angebot ist ganzheitlich, bezieht sich auf 16 Monate und wird nur im vollen Umfang ohne Recht auf vorzeitige Kündigung vollzogen. ... Oder haben wir wenigsten das Recht auf einen neuen Vertrag? ... Wenn wir Leistungen von Drittanbietern über diese Firma beziehen, bekommen wir die Rechnung nur von der Firma direkt, also nie die Originalrechnung von der anderen Firma.