21.4.2009
von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Vertragsabschluß / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. ... Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. ... An die Bestellung war auch ein Darlehensvertrag geknüpft, welcher ja bloß ein 2 wöchiges Widerrufsrecht einräumt, jedoch hat mir eine Sachbearbeiterin der Bank am Telefon gesagt, dass wenn ich von der Bestellung zurücktrete und der Kauf des im Darlehensvertrag genannten Fahrzeugs nicht zustande kommt, auch der Darlehensvertrag nicht eingelöst wird, bzw greift.