von Rechtsanwalt Thomas Henning
Von O2 kamen nun folgende Varianten per Anruf (mein Mann hat mitgehört, wurde auch den MA von O2 so mitgeteilt): (1) der ursprüngliche Vertrag 11.10.2010 sei maßgeblich, da es sich lediglich um eine "Verlängerung" gehandelt hat, 12 Monate Laufzeit, Kündigung zum 10.10.2014 möglich (2) der ursprüngliche Vertrag 11.10.2010 sei maßgeblich, da es sich um eine "Verlängerung mit Konditionsänderung" handelt, 24 Monate Laufzeit, Kündigung zum 10.10.2014 möglich. ... Bei Verlängerung lt. ... Grundkenntnisse meinerseits im BGB sind vorhanden, was das das Zustandekommen von Verträgen, Kündigung usw. betrifft (bin Bankkauffrau).