von Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Sehr geehrte Anwälte, wir haben einen Vertrag mit einer Firma geschlossen, indem folgende Klausel enthalten ist: Dieses Angebot ist ganzheitlich, bezieht sich auf 16 Monate und wird nur im vollen Umfang ohne Recht auf vorzeitige Kündigung vollzogen. ... Ist so eine einseitige Klausel überhaupt rechtens oder ist der Vertrag doch vorzeitig kündbar, vor allem, wenn man mit der Qualität nicht zufrieden ist? ... Oder haben wir wenigsten das Recht auf einen neuen Vertrag?