von Rechtsanwalt Lars Liedtke
Ich habe als Selbständige einen Vertrag zur Präsentation meines Firmenlogos auf einem Info-Terminal für die Laufzeit von 3 Jahren bei einer Werbefirma unterschrieben (Kostenpunkt ca. 1.200 Euro) Diesen habe ich einen Monat später gekündigt, unter Berufung auf §649 S.1 BGB. ... Nachdem er den Vertragstyp insgesamt als Werkvertrag eingestuft hatte (NJW 10, 1449), entschied er mit Urteil vom 27.1.11 (VII ZR 133/10, Abruf-Nr. 110689), dass ein solcher Vertrag vom Besteller jederzeit gemäß § 649 S. 1 BGB gekündigt werden könne." ... pid=1314&pk=146641&spid=1209&am "Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 bzw. 36 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 S. 1 BGB kündigen (BGH 27.1.11, VII ZR 133/10, Abruf-Nr. 110689 und BGH 24.3.11, VII ZR 111/10, Abruf-Nr. 111436)."