19.12.2013
von Rechtsanwalt Christian Mauritz
Am 16.12.2013 habe ich den LG per FAX und per Eischreiben(Rückschein) geschickt und gebeten was mit den ZWEI Verträgen nun ist. Den Vertrag vom 6XXXXX-2 habe ich dan am 18.12.2013 erhalten wo ich gebeten werde die Sonderzahlung von 4775,00 EUR zu leisten habe. ... (Schriftlich) Dem Auto Händler haben die eine Schreiben geschickt, selbst wenn wir der LG das Geld überweisen, kann ich immer noch nicht das Auto abholen, Auch wenn ich dem Autohändler den Zahlbeleg vorlege.