3.10.2011
Im August 2010 mietete ich eine Halle in Dessau der Firma Peter Essers GmbH mit Sitz in Aachen. ... Die Halle wurde gemietet, um einen Indoorspielplatz zu bewirtschaften. - im Oktober 2010 stellte ich erstmals Probleme mit der Abwasserentsorgung fest; mehrere Versuche – u. a. durch Beauftragung von Kanalrohrreinigungsfirmen - , die Abwasserproblematik in den Griff zu bekommen, schlugen fehl; zu diesem Zeitpunkt ging ich noch davon aus, dass ein Abwasseranschluss vorhanden ist, da ich mit Mietbeginn im Gebäude eine Toilette, ein Urinal und Waschbecken vorfand - den Vermieter setzte ich in Kenntnis, dieser antwortete mir schriftlich, dass er sich dieser Problematik annähme und Abhilfe schaffen würde mit zunehmender Besucherzahl - im November 2010 verschärfte sich das Problem in derart, dass neben den Verstopfungen der hausinternen Abwasserleitungen auch eine nahegelegene Abwasserpumpe ausfiel; als Notmaßnahme ließ ich diese Pumpe – immer noch in dem Glauben, das Abwassersystem sei veraltet und müsste grundauf gereinigt werden – erneuern - nach Inanspruchnahme verschiedener Kanalrohrreinigungsfirmen und ständiger Vorhaltung von sogenannten Mobiltoiletten (Dixi) blieben auch die Kunden vermehrt aus - im Dezember 2010 stellte ich zudem fest, dass das Gebäude über keinerlei Dämmung verfügt; der Verbrauch für Heizöl stieg so schnell, dass mir letztendlich kein Geld zur Lebenshaltung blieb; meinem Ehemann musste ich kündigen, dieser musste Leistungen nach SGB III beantragen - in den Monaten 12.2010 und 01.2011 hatte ich einen Betrag in Höhe von jeweils weit über 4000 Euro aufwenden, um die Halle zu beheizen; die Heizungsanlage lief rund um die Uhr und erreichte max. 16 Grad Celsius - ich schaltete nunmehr einen Rechtsanwalt ein, der meine Interessen wahrnehmen sollte - im Frühjahr 2011 erhielt ich Besuch von einem Vertreter des Vermieters, um die Sachlage zu erörtern; er hatte Fachleute dabei, die Aufmaß nehmen und ein Angebot zur Herstellung einer ausreichenden Wärmedämmung abgeben sollten; er versprach Abhilfe und sicherte mir im Beisein meines Ehemannes und einer dritten Person zu, dass die ursprünglich vereinbarte Anhebung der Miete zum Januar 2011 wegfallen und es bei der laufenden Mietzinshöhe bleiben solle - aufgrund nicht vorhandener Abwasserleitungen kürzte ich auf Anraten des Anwaltes die Miete um 15 Prozent; zudem sollte ich die Miete um 50 Prozent in der Heizperiode (Oktober – April) wegen fehlender Wärmedämmung kürzen - nachdem sich weder bei der Dämmung noch bei der Abwassersituation änderte holte ich selbsttätig ein Angebot bei einem Ingenieurbüro zwecks Analysierung der Abwasserproblematik und Vorschlag zur Verbesserung derselben Angebot wurde durch den beauftragten Anwalt an den Vermieter zugestellt mit der Aufforderung, das Abwasserproblem umgehend zu beseitigen und bis Beginn der Heizperiode den geschuldeten vertragsgemäßen Zustand auch für die ausreichende Dämmung des Gebäudes zu sorgen getan hat sich bis heute nichts - nunmehr hat die Vermieterin fristlos gekündigt und Klage gegen mich erhoben, die gekürzte Miete, die eigentlich erlassene Mietpreiserhöhung und jedweden Schaden zu bezahlen, der mit der Nutzung der Toiletten entstanden sei Wenn ich nicht richtig beraten werde, was rechtlich zulässig und richtig ist, schlittere ich in die Verschuldung. ... Nun muss ich jedoch feststellen, dass ich einen Vermieter habe, der weder gewillt ist noch in Verantwortung genommen werden möchte, die Halle in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen.