18.12.2014
von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Hallo, Ich habe ein Problem mit meinem Fitnessstudio Vertrag denn ich bereits im Mai 2014, wegen eines Umzugs (~100km), gekündigt habe. ... Ich habe mich zum 01.07.2013 in einem Fitnessstudio angemeldet und habe aufgrund eines Umzugs im Mai 2014 mit einer beigelegten Meldebescheinigung am neuen Wohnort gekündigt. ... Das Studio hat darauf folgendermaßen geantwortet: "Wir bitten nochmals zu beachten, dass gemäß 5.3 AGB angegeben ist, dass ein Sonderkündigungsrecht hier vorliegt und somit eine außerordentliche Kündigung von Nöten ist.- Uns liegt keine AUßERORDENTLICHE, sondern eine ordentliche Kündigung vor."