23.6.2009
von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Guten Tag, wir haben als 2-Mann-GbR diverse Verträge mit unterschiedlichen Firmen geschlossen, insbesondere geht es hierbei um die Erstellung und Pflege sowie Hosting von Internetseiten. ... Nun meine Frage, da ich dann als Einzelunternehmen weiter mache: gelten alle geschlossenen Verträge mit Kunden von der GbR weiterhin? ... Die Firmenbezeichnung, so haben wir es vereinbart, bleibt erhalten, natürlich ohne den Zusatz "GbR".