4.5.2006
von Rechtsanwalt Martin Kämpf
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein 11 jahre altes auto (VW-Bus zu 3.400 EUR) verkauft. im kaufvertrag ist "jegliche gewährleistung ausgeschlossen". im zusatz steht: "unfallfrei". jetzt hat der käufer einen angeblichen hagelschaden entdeckt, von dem ich keine kenntnis hatte. er hat ihn erst gesehen, als er das auto aufpolieren liess (war also auch von ihm nicht unter normalen umständen zu erkennen). er will nun, dass ich das auto zurück nehme. ich habe keinen hagelschaden gehabt und mein vorgänger hat mir auch keinen schaden bekannt gegeben. ich hab also den schaden nicht arglistig verschwiegen, weil ich selbst keine kenntnis davon hatte. habe ich nun eine gewährleistungspflicht in irgendeiner form?