von Rechtsanwalt Jan Wilking
Daher wüßte ich gerne, ob die AGB des Händlers gelten. Im Vertrag steht nur: „Grundlage aller Lieferungen sind unsere AGB’s, die Ihnen hiermit zugehen. ... Jetzt teilt der Händler mit, es gäbe keine Austauschmöglichkeit der LEDs, wenn diese defekt sind, weil die Glasarbeitsplatte nicht ausbaubar wäre und damit gäbe es keine Garantie und er will den Vertrag verschlechtern für mich (kann er nicht, ist mir klar), weil der Hersteller 2 Jahre Garantie gibt, welche sich aber auf den Ersatz der LEDs bezieht und nicht auf den Ausbau der Arbeitsplatte.