3.7.2006
von Rechtsanwalt Christian Joachim
Ebenfalls durch den Besuch am 7.3.2006, bei dem ich lediglich erklärte, dass infolge Verjährung nichts mehr gezahlt würde, sei die Verjährung nochmals unterbrochen worden, so dass nunmehr nach einem ebenfalls am 2.6. erwirkten Mahnbescheid zu zahlen sei. ... Hat eine oder haben beide meiner "Aktivitäten" tatsächlich die Verjährung unterbrochen ? Was hätte ich tun können, um die falsche Forderung abzuwehren ohne die Verjährung zu unterbrechen ?