3.5.2010
Gehe ich also Recht der Annahme, das ich bezugnehmend auf den Paragraphen des BGBS 195, 199 & 214 das Recht habe die Erfüllung zu verweigern? Sollte die Verjährung noch nicht greifen, ist es überhaupt zulässig das man die Verjährung vertraglich ausser Kraft setzt? Kann ich die Abtretung meines pfändbaren Lohnes verweigern?