7.2.2011
.: Die Parteien treffen nachfolgende Vereinbarung: 1.Der/die Schuldner/in erkennt an, dem Gläubiger im Hinblick auf das gewährte Darlehen v. 01.02.2011 einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 14.300 und damit eine Gesamtsumme i.H.v. ... Die Schuldnerseite erklärt, bei gleich bleibenden wirtschaftlichen Verhältnisses, zur Zahlung der vereinbarten Raten in der Lage zu sein und nicht zu beabsichtigen, gerichtlichen Vollstreckungsschutz in Anspruch zu nehmen. 5.Solange die vereinbarten Ratenzahlungen pünktlich eingehen, werden seitens des Gläubigers keine gerichtlichen Schritte oder Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen. 6.Die jeweilige Haupt-, Restforderung nebst Zinsen sowie die Kosten dieses Vergleichs werden zur sofortigen Zahlung fällig und vollstreckbar, wenn der/die Schuldner/in mit einer Rate länger als fünf Tage in Zahlungsrückstand kommt. 7.Der/die Schuldner/in verpflichtet sich, Änderungen der Anschrift, Pfändungen, Verpfändungen oder Abtretungen seiner Vergütungsansprüche sowie Namen und Anschriften künftiger Arbeitgeber oder Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. 8.Der Gläubiger hält sich an das Angebot zum Abschluss der hier skizzierten Teilzahlungsvereinbarung bis einschließlich 10.02.2011 gebunden. ... Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.