von Rechtsanwältin Daniela Weise-Ettingshausen
ich hatte bis 2010 bei Eon Hanse einen Gasliefervertag,als Abschluss- rechnung waren 5.099,19 Euro zu zahlen, diese habe ich versehnetlich im Januar2010 2xgezahlt,davon 1xsofort wieder durch meine Bank zurückholen lassen.Ich dach te nun sei alles erledigt, plötzlich erhielt ich im Dez.2013 von dem Inkasso-Büro "Ecoviss",binnen 14 Tagen den o.g.offenen Betrag zzgl Zinsen und Bearbeitungskosten zu zahlen da ansonsten ein Mahnbescheid ergehen würde, die Forderung wurde damit begründet E on Hanse habe den zuviel gezahlten Betrag versehentlich zurücküberwiesen,durch langes Nachforschen meinerseits ergab sich stellte sich eine neue Sachlage dar,E on Hanse hat tatsächlich diesen Betrag an meinen ehemaligen Mann auf dessen Konto zurück überwiesen, bis 2009 bestand von seinem Konto eine Einzugsermächtigung, welche ich im Febr.2009 schrifrtlich gekündigt hatte, E on Hanse erklärt mir nun ich hätte versäumt mit gleicher Post auch mitzuteilen,dass keine Gutschriften auf dieses Konto geleistet werden sollte, deshalb solle ich mich bitte schön privatrechtlich mit dem Kontoinhaber ins Benehmen setzen und Vergütung verlangen, E On Hanse erlässt mir dafür aus kulanz Gründen die Zinsen und Anwaltskosten in Höhe von 1.890,-Euro, ich müsse also deshalb bis zum 4.4.2014 die offenen Euro 5.099,17 zahlen. ... Muß ich meinen ehemaligen Mann auf die Herausgabe verklagen, er meint die 3jährige Forderungsfrist von E on Hanse ihm gegenüber sei erloschen, Verstehe überhaupt nichts mehr, ich hatte doch bezahlt, warum hat man 3 Jahre gewartet ehe ich erneut aufgefordert wurde, bitte können Sie mir helfen ?