3.7.2006
von Rechtsanwalt Markus Timm
Sehr geehrte Damen und Herren, im Dezember 2001 hatte ich eine ärtzliche Untersuchung, für die ich im Februar 2002 eine Rechnung erhalten habe (ich bin privat versichert mit Selbstkostenbeteiligung). ... So wie ich das verstanden habe, gilt dieses allerdings nur für Ansprüche, die auch tatsächlich nach dem 31.12.2001 entstanden sind. Bedeutet dieses, daß in meinem Fall noch die alte Verjährungsfrist von 2 Jahren gilt, da ja die Behandlung (die ja das Vertragsverhältnis begründet) im Dezember 2001 durchgeführt wurde, und somit der Anspruch des Arztes zum 31.12.2004 verjährt ist?