12.5.2019
von Rechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
Schaden wurde auf Lieferschein dokumentiert, fotografiert und an den Händler geschickt mit der Fristsetzung 22.05.19 für die Nachlieferung bzw. mit dem Hinweis das danach keine Nachlieferung in DEU möglich sein wird, da ich mit Wirkung 1.6.19 nach Kroatien versetzt bin und wir dann unseren Wohnsitz dort haben werden. ... Dies wurde umgehend an den Händler gemeldet mit dem Hinweis, dass ich über den Rücktritt vom Kaufvertrag nachdenke. ... Meine Forderung einer erneuten Nachlieferung an meine zukünftige kroatische Adresse wurde abgelehnt mit der Begründung , dass dies ja nicht die Adresse wäre, die bei Zusammenkommen des Vertrages bestand.