7.3.2008
Wir möchten ein Grundstück kaufen und haben per Internet ein mögliches Objekt gesehen, den in der Anzeige genannten Makler (#1) kontaktiert, von ihm per mail ein Expose erhalten (inklusive Hinweis auf Corutage), weitere Informationen zur Bebaubarkeit erfragt (bisher kein Kontakt mit Eigentümer vermittelt oder dessne Namen genannt). Wir haben ca. 2 Wochen später im Internet eine zweite Anzeige zu einem Grundstück im gleichen Ort bei einem anderen Makler (#2) gesehen, eine email geschickt, keine Antwort erhalten, angerufen und erfahren, dass es sich um das gleiche Grundstück handelt. Ich habe Makler #2 darauf hingewiesen, dass ich das Objekt von einem anderen Makler schon kenne und die Antwort erhalten ´wir haben das Alleinvertretungsrecht per Vertrag mit Verkäufer, Makler #1 darf das Grundstück nicht vermitteln, macht alle weiteren Schritte nur mit uns´ So wie ich das sehe, haben wir einen Maklervertrag mit #1, keinen mit #2 (keine Leistung, lediglich Info, um welches Grundstück es sich handelt) Frage 1: wie verhalten wir uns richtig, dass wir nicht an beide Makler zahlen müssen (einmal Corutage ist selbstverständlich fällig) Frage 2: kann der Vertrag zur Alleinvertretung zwischen Makler 2 und Eigentümer so gestaltet sein, dass wir auf jeden Fall an #2 zahlen müssen?