5.9.2017
von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Den Vertrag für den 1 jährigen Lehrgang habe ich unterschrieben. ... Der Vertrag wurde letzte Woche neu aufgesetzt und von beiden Seiten mit aktuellem Datum unterschrieben. Leider hat mein Sohn nun akut einen schweren Krankheitsschub erlitten und ich frage mich, ob ich innerhalb der 2 wöchigen Frist vom Vertrag gänzlich zurück treten kann ( wie es in den AGBs steht) oder ob das ausgeschlossen ist, da ich den ersten Vertrag ja schon im Mai geschlossen hatte.