4.10.2006
von Rechtsanwalt Christian Mauritz
Sehr geehrte Damen und Herren, am 23.09.06 habe ich, nach einer Probefahrt, von einer Privatperson ein gebrauchtes Krad gekauft.Im Kaufvertrag wurde vereinbart" wird verkauft unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung".Das Krad ist Bj.02, Tachostand: 3200 km.Kaufpreis: 4100 Euro Am 29.09.06 habe ich das Krad mit einem Anhänger abgeholt.Dort stellte ich schon fest,das sich kein Öl mehr in der Maschine befand.Machte auch den Verkäufer darauf aufmerksam.Dieser behauptete nach der letzten Inspektion bei ca.2600km noch etwas Öl nachgekippt zu haben.Zuhause habe ich dann 1Liter Öl eingefüllt.Am 01.10.06, bis dahin bin ich ca.600 km mit dem Krad gefahren,stellte ich fest,das sich wieder kein Öl mehr in der Maschine befand und wieder 1Liter nachgefüllt.Habe dann durch Zufall von einem Bekannten erfahren,das es bei der Baureihe dieses Krads mit dem selben Bj.Probleme mit dem Ölverbrauch gab.Unter Garantie wurden dann Kolben u.Zylinder in der Werkstatt ausgetauscht.Nun ist aber ja die Garantie durch den Hersteller erloschen!!