9.12.2008
von Rechtsanwalt Mathias Drewelow
.: 6 O 12298/02 Urteil vom 25.06.2004 Unser Problem ist nun folgendes: Mein Mann hat am 21.09.08 ein gebrauchtes KFZ von einem KFZ-Händler, der als Privatperson agiert, gekauft. ... Auf die Mängel hin angesprochen, verwies uns der Sohn (Verkäufer) (der offensichtlich immer noch mit einer Werkstatt selbständig ist und Autos repariert und mit ihnen handelt, da kleine Reparaturwerkstatt mit Hebebühne, Schweißgerät, Werkstattwagen, Gerät zur Reifenmontage, Reklameschild der Werkstatt an der Aussenfassade , Eintrag im Branchenverzeichnis, Wartung dieses Autos mit Stempel im Scheckheft)) an seinen Vater, der jedoch die Rücknahme des Wagens mit Hinweis auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung als Privatverkäufer ablehnt.