von Rechtsanwalt Gerhard Raab
Aus Angst, dass ich das Geld meiner Kinder meinem damaligen Lebensgefährten gebe, weil er sich im Dauerminus befindet und die Gläubiger immer an seiner Türe stehen und auch die Konten mittlerweile pfänden, bat mich der damalige Psychologe ihm privat Geld zu leihen, als zweite Standbein habe er ein Weingeschäft,welches er betreibt. ... Die Vertragsunterzeichnenden haben das Recht die Kündigung des Darlehens einzuleiten.Die Frist der Rückzahlung des D, vom Tag der Kündigungan, beträgt mindestens 4 Jahre.Die DG kann diese Frist verlängern.Die Kündigung bedarf der schriftform. 4)Nach erfolgter Tilgung kann man noch ein weiteresJahr einkaufen 5)Zur Sicherheit werden die Einrichtung,Gegenstände,beweglich und fest,sowie Waren abgetreten, nurim Wert des Darlehens. 6)Darlehensumme wird von DG auf Kto.überwiesen 8)Vertragsbeginn ist der 01.05.2010 Ich möchte den Vertrag sofort kündigen, aber ich glaube eher ich muss eine Strafanzeige stellen und der Vertrag ist nichtig und muss keine Frist einhalten.