Ich habe meinem Bruder folgende Darlehen gewährt: 1) im April 2009 - € 9.000,-- / Schriftlicher Vertrag mit folgendem Inhalt: Laufzeit: 1 Jahr ; Verlängerung um jeweils 1 Jahr falls keine Tilgung erfolgt Das Darlehen wird sofort fällig bei Tod des Darlehensnehmer 2)im Sept.2010 € 3.000,-- / Schriftlicher Vertrag mit folgendem Inhalt: Laufzeit: bis Dez. 11; Darlehen wird sofort fällig, wenn Darl.nehmer mit Tilgung in Verzug gerät Das Darlehen wird sofort fällig bei Tod des Darlehensnehmer 3)im Okt. 2011 € 4.000,-- / Kein Vertrag vorhanden, nur Überweisung auf sein Konto mit dem Vermerk „bekannt", allerdings war seine Lebensgefährtin Zeugin, das die € 4.000,-- als Darlehen zu den „üblichen Bedingungen" (wie Darl. 1und2) gewährt werden sollte. ... Darlehen geleistet. Meine Schwägerin/Neffe haben Kopien von Darlehen und Kto.Auszug erhalten, sind also informiert.