7.10.2008
von Notarin und Rechtsanwältin Sonja Richter
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte wissen, ob ich im folgenden Sachverhalt noch Gewährleistung oder Garantie auf die Reparatur und/oder das verbaute gebrauchte Getriebe habe: Ich habe in meinen PKW(älteres Modell) am 15.10.2007 ein gebrauchtes Getriebe, von der Meisterwerkstatt, die mich aufgrund eines Getriebeschadens abgeschleppt hat, einbauen lassen.