von Rechtsanwalt Lars Liedtke
.: auszuzahlen, sofern a) alle zur lastenfreien Umschreibung erforderlichen Unterlagen dem Notar vorliegen, mit Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, und b) die Pfandfreistellung gewährleistet ist § 4 Besitz, Nutzungen, Lasten, Zustand/Beschaffenheit (Gewährleistung) Die Übergabe an die Käufer erfolgt am…..