von Rechtsanwältin Anja Merkel
Ich habe den Makler erreicht und daraufhin einen Besichtigungstermin für den folgenden Dienstagnachmittag vereinbart, welchen ich jedoch am Dienstagvormittag wieder abgesagt habe, nachdem mir bekannt wurde, dass der Makler zwar vom Verkäufer beauftragt wurde, jedoch vom Käufer die Provision verlangen wird. ... Wäre mir bekannt gewesen, dass er von mir die Zahlung einer Provision verlangt wird, hätte ich ihn nicht kontaktiert, sondern wäre direkt zum Verkäufer gegangen, was ich auch getan habe, nachdem ich durch Zufall davon davon erfuhr, dass er eine Provision von mir verlangen wird. ... Meine Frage: Kam durch meine beiden Telefonanrufe bereits ein Maklervertrag zustande, obwohl mir der Inhalt nicht bekannt gewesen sein konnte?