21.10.2015
von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Ein Wohnungsverkauf wurde per Vertrag an den Makler mit Alleinrecht abgegeben. Der Vertrag beinhaltet einen Passage, in der man sich dafür entscheiden kann, die Wohnung nicht zu mehr verkaufen zu wollen, dafür muss man die bisherigen Ausgaben bezahlen. Meine Frage ist, ich hätte einen Käufer der ohne Makler kaufen will, weil dieser auch 3,57 Prozent zahlen muss.