Die untenstehenden Fragestellungen ergeben sich aus der Besonderheit, dass der Mieter beruflich viel unterwegs ist (>100 Tage im Jahr) und daher wenig Zeit hat, sich aktiv um einen Nachmieter zu kümmern (Inserat, Anfragen, Wohnungsbesichtigung, etc.). Um der dritten Mietzahlung zu entgehen, ergibt sich die Idee, einen Makler mit der Suche nach einen Nachmieter zu beauftragen. ... Frage 2: Kann die Maklerprovision (2 Monatsmieten) auf den Nachmieter abgelastet werden (so wie es üblicherweise gehandhabt wird, wenn der Vermieter einen Vermittler zur Mietersuche beauftragt), sofern der potenzielle Nachmieter ausdrücklich im Vorfeld auf die fällige Zahlung der Courtage hingewiesen wird, oder muss der Vormieter (als Auftraggeber) die Maklerprovision selber tragen, bzw. darf der Vermittler die Provision direkt dem Nachmieter in Rechnung stellen, sofern dies zwischen Nachmieter und Makler vereinbart wird und dies unter Zustimmung des Vormieters geschieht?