Wir haben den Makler angesprochen und seine Provision anteilig, also 3,57% von 314.000,00 € = 11.209,80 € auf Werkvertrag zurückverlangt. ... Der Makler weigert sich, die anteilige Provision (11.209,80 €) zurückzuzahlen mit der Begründung, es wurde ein rechtskräftiger Kaufvertrag abgeschlossen und daraus hat er Anspruch auf Provision. Können wir die anteilige Provision zurückverlangen?