5.3.2006
von Rechtsanwalt Markus Timm
Guten Tag, ich hatte bereits vor längerer Zeit diesen Sachverhalt geschildert, und meine >Meinung auch bestätigt bekommen, jetzt ging allerdings bei mir die Klage ein. ... Hatte Ihm bereits den Vergleich nach der Mahnung 50 Euro für seine Telefongebühren angeboten und habe Ihmn geschrieben, dass ich nicht beraten wurde. ... Nach Ihrer Schilderung wird dem Anwalt kein Vergütungsanspruch zustehen, da eine Rechtsberatung nicht stattgefunden hat.